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Insolvenzprofil
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Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Veräußerung sowie sonstige Verwertung. Der Erwerb der Immobilien kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die der staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine Geschäfte, die unter § 1 KWG oder § 34c GewO fallen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. 102 Immobilien GmbH ist am 10.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Am 18.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.09.2024 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 14.10.2024 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen. Für den 13.11.2025 um 09:10 Uhr ist eine Gläubigerversammlung im Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zu einer gütlichen Regulierung eines Versicherungsfalls mit der VHV Allgemeine Versicherung AG über einen Bruttobetrag von EUR 740.000,00, woraus ein Anteil von 42 % der Schuldnerin zufließen wird.
Originalbekanntmachung
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