In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau B GmbH ist am 16.05.2024 um 10:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der bis zum 26.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für Widersprüche gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 09.02.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau B GmbH ist am 09.01.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger wurden aufg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau B GmbH ist am 09.01.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 07.04.2025 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der bis zum 26.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegenstand dieser Prüfung ist die Höhe, der Grund oder der Rang der Forderungen. Widersprüche gegen diese geprüften Forderungen können bis zum 09.02.2026 bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Gelingt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 594/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457), vertr. d.: Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 16.05.2024 um 10:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der S…
810 IN 594/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457), vertr. d.: Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 16.05.2024 um 10:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 594/24 D-17-5 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457),
vertreten durch:
Frank Wojtalewicz, Am Kurpark 14, 24159 Kiel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderun…
810 IN 594/24 D-17-5 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457),
vertreten durch:
Frank Wojtalewicz, Am Kurpark 14, 24159 Kiel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 594/24 D-17-5 Am 09.01.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457), vertreten durch: Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 F…
810 IN 594/24 D-17-5 Am 09.01.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457), vertreten durch: Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 24.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 07.04.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 594/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457),
vertreten durch:
Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde am 09.01.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungs…
810 IN 594/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau B GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 237457),
vertreten durch:
Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde am 09.01.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 09.01.2025
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