Erwerb von Grundstücken und Immobilien, insbesondere unbebaute Grundstücke für Wohnimmobilien in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Veräußerung sowie sonstige Verwertung. Der Erwerb der Immobilien kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau D GmbH ist am 16.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser. Das Insolvenzverfahren ist am 25.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 09.04.2025 schriftlich anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 21.05.2025 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür besteht eine Widerspruchsfrist bis zum 18.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 596/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743), vertr. d.: Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 16.05.2024 um 10:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der S…
810 IN 596/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743), vertr. d.: Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 16.05.2024 um 10:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 596/24 D-1-6 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743) wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, d…
810 IN 596/24 D-1-6 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743) wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 596/24 D-1-6 - Am 25.02.2025 um 10:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-…
810 IN 596/24 D-1-6 - Am 25.02.2025 um 10:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 09.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 21.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 596/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743),
vertreten durch:
Frank Wojtalewicz (Geschäftsführer), wurde am 25.02.2025 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffn…
810 IN 596/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. 14. Neubau D GmbH, Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 242743),
vertreten durch:
Frank Wojtalewicz (Geschäftsführer), wurde am 25.02.2025 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.