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Insolvenzprofil
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der Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Veräußerung sowie sonstige Verwertung. Der Erwerb der Immobilien kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die der staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine Geschäfte, die unter § 1 KWG oder § 34c GewO fallen.
Am 07.02.2025 um 10:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Immobilienbeteiligungs GmbH, Wiesbaden, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Es ist ein schriftliches Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 05.05.2025 bei dem Gericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Später hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
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