Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16081
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Insolvenzprofil
DILBA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lürriper Straße 155A, 41065 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16081
EUID
DER1504.HRB16081
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
33 IN 16/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.08.2024
Schlusstermin Fristende
11.03.2025
Aufhebung
26.02.2026 , 09:13 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmittel und Zubehör im Gastronomiebereich; ferner Autoaufbereitung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DILBA GmbH ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig. Im Januar 2024 wurden die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt; das geschätzte Vermögen belief sich auf ca. 100.759,67 €. Im Februar 2024 meldete die Verwalterin Masseunzulänglichkeit an. Im Juli 2024 wurde das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27. August 2024 festgelegt wurde. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; für die Gläubiger im Range des § 38 InsO stehen ca. 4.000 EUR zur Verfügung, während deren Forderungen insgesamt 425.338,45 EUR betragen. Das Verfahren ist am 26. Februar 2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DILBA GmbH ist eröffnet worden. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei ein Vermögen von ca. 100.759,67 € ermittelt wurde. Am 15.02.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DILBA GmbH ist eröffnet worden. Zunächst wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei ein Vermögen von ca. 100.759,67 € ermittelt wurde. Am 15.02.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 27.08.2024. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin angeordnet, bei dem die Beteiligten bis zum 11.03.2025 Stellung nehmen konnten. Die Masse belief sich nach der Schlussrechnung auf 75.202,50 €, während Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 425.338,45 EUR angemeldet waren. Für die Verteilung stand ein Betrag von ca. 4.000 EUR zur Verfügung. Das Verfahren ist am 26.02.2026 um 9:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Str…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach
wird heute, am 26.02.2026, um 9:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen.
Nach Angabe des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit im Eröffnungsverfahren erstreckt 100.759,67 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 11,7,8 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 eingesehen werden.
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
ist am 15.02.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 425.338,45 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 4000 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16081 eingetragenen DILBA GmbH, Lürriper Straße 155 A, 41065 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bilgin Arslan, Neusser Straße 163, 41065 Mönchengladbach
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.03.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 aus.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Der Beschluss ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen.
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 75.202,50 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß §§ 1,7,8 ( InsVV).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 werden.
33 IN 16/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.01.2025
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