Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DIM tec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Woogstraße 3, 64367 Mühltal
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 91334
EUID
DEM1103.HRB91334
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 433/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Manuel Döring
Adresse
Woogstraße 3, 64367 Mühltal
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
06.03.2026
Frist zur Stellungnahme Vergütung
16.04.2026
Schlusstermin
25.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Sachverständigenleistungen, Prüf- und Messdienstleistungen, Beratungsdienstleistungen, Unternehmensberatungsdienstleistungen, Auftragsbearbeitungsdienstleistungen, Entwicklungsdienstleistungen, IT- Dienstleistungen, sowie Entwicklung und Bereitstellung von IT-Lösungen, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel mit Gütern des täglichen Gebrauchs (wie z.B. Fahrzeuge und -teile, (Tele-) Kommunikationslösungen, IT-Lösungen, Hardware und Software).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch das Gericht festgesetzt wurden. Die Berechnungsgrundlage bildete die Insolvenzmasse in Höhe von 59.158,24 EUR. Eine Erhöhung der Regelvergütung um 10 % wurde aufgrund des erheblich erhöhten Arbeitsaufwandes bewilligt. Bei der Festsetzung der Auslagen wurde ein Pauschsatz in Ansatz gebracht. Im Verfahren waren mehr als 3.200 Insolvenzgläubiger zu verzeichnen, von denen 338 ihre Forderungen angemeldet hatten. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Ein Widerspruch gegen diese Forderungen konnte bis zum 06.03.2026 erklärt werden. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 25.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin sind eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 120.378,45 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 41.169,44 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Bet…
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16.04.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schrift…
Geschäfts-Nr. 9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 06.03.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 10 % erh…
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 10 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 59.158,24 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Die beantragte Erhöhung um 10 % war aufgrund des erheblich erhöhten Arbeitsaufwandes antragsgemäß zu bewilligen. Die Schuldnerin produzierte Corona-Masken. Es waren mehr als 3.200 Insolvenzgläubiger zu verzeichnen, von denen 338 ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet hatten.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf…
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 25.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, Anträge der Gläubiger gemäß § 292 Abs. 2 InsO (Obliegenheitsüberwachung) .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergele…
9 IN 433/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIM tec GmbH, Woogstraße 3, 64367 Mühltal (AG Darmstadt, HRB 91334), vertr. d.: Manuel Döring, Woogstraße 3, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 120.378,45 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 41.169,44 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 03.05.2026
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