Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 12180
EUID
DED2404V.HRB12180
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 337/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Adresse
Rennweg 119 A, 84034 Landshut
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.04.2026
Widerspruchsfrist
01.06.2026
Einreichungsfrist Schlussverzeichnis
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Montage und Lagerung von vorgefertigten Werbeanlagen und Decken- und Fassadenverkleidungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIMOLA UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Altdorf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 27.04.2026 im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben bis zum 01.06.2026 Gelegenheit, Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen zu erheben. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Cramer hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt sowie Zuschläge geltend gemacht; die Entscheidung hierzu ist bereits erfolgt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 262.247,38 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 74.421,94 € gegenübersteht. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände sind bis spätestens 10.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.04.2026 nachträglich …
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverw…
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 30 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 01.06.2026 gegeben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 1…
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 262.247,38 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 74.421,94 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen …
IN 337/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Rennweg 119 A, 84034 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von xxx EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von xxx EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragte einen Zuschlag in Höhe von 30 % für die erschwerte Informationsbeschaffung sowie die fehlende Buchhaltung und die aufgetretenen schwierigen Rechtsfragen hins. Sonderregeln durch die Corona-Krise. Gleichzeitige beantragte er einen Abschlag in Höhe von 10 % für die Überschneidung und Delegation der Aufgaben. Dieser Abschlag erscheint jedoch aufgrund der erheblichen Delegation der steuerlichen, lohnbuchhalterischen und steuerlichen Aufgaben zu gering und wurde deshalb mit 15 % berücksichtigt.
Damit war in der Gesamtschau des Verfahrens ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von 56,00 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.04.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 337/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von …
IN 337/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIMOLA UG (haftungsbeschränkt), Am Unterwerk 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12180
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 262.247,38 EUR steht ein Betrag von 74.421,94 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.06.2026
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