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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Bauunternehmung, die Planung und Architek für von Bauwerken, sowie das schlüsselfertige Bauen als Generalunternehmer. Geschäfte gemäß § 34 c GeWO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind sowie ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 18.08.2026 um 22:05 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dipl.Ing. Gregor Holzer GmbH Bauunternehmung, Dormagen, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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