Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
direkt-AS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 54276
EUID
DER1101.HRB54276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 169/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Till Forster
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
20.02.2026 , 11:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.04.2026
Berichtstermin
01.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und Abschluss von Versicherungsverträgen und die aus diesen Verträgen resultierende Schadensregulierung im Namen und in Vollmacht eines jeden Versicherers, mit dem entsprechende Verträge bestehen und der die Vollmachten erteilt hat. Die Gesellschaft vertreibt und schließt Firmen- und Privatkunden-Versicherungsverträge in den Versicherungssparten Feuer, Feuer Extended Coverage, Einbruch-Diebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elektronik, Transport, Werkverkehr, Glas, Betriebsunterbrechnung, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht, Produkthaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Tierhaftpflicht, Vertrauensschaden-Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Gebäude, Hausrat, Mietverlust, Kraftfahrzeug, Betriebsschließung, im Rahmen ihr von den Versicherern erteilten Vollmachten ab.. Die Gesellschaft entwickelt eine eigene Software für die Abwicklung der Geschäfte mit Kunden, Vermittlern und Versicherern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der direkt-AS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54276, ist am 20.02.2026 um 11:19 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 26.08.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Till Forster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Rechtsanwalt Till Forster nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 20.02.2026 wurde gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit dahingehend berichtigt, dass die Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf im Handelsregister eingetragen ist. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 10.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.05.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 17.04.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 169/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54276 eingetragenen direkt-AS GmbH, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Wirtz, Düppheider Weg 7, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 169/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54276 eingetragenen direkt-AS GmbH, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Wirtz, Düppheider Weg 7, 41352 Korschenbroich
wird wird der Eröffnungsbeschluss vom 20.02.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit dahingehend berichtigt, dass die Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf im Handelsregister eingetragen ist.
500 IN 169/25
Amtsgericht Düsseldorf, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 169/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 54276 eingetragenen direkt-AS GmbH, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Wirtz,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 169/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 54276 eingetragenen direkt-AS GmbH, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Wirtz,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.02.2026, um 11:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 169/25
Düsseldorf, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 169/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 54276 eingetragenen direkt-AS GmbH, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Wirtz,
ist am 26.08.2025, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 169/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 54276 eingetragenen direkt-AS GmbH, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Wirtz,
ist am 26.08.2025, um 13:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 169/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.08.2025
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