Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 33662
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gierather Straße 84a, 51469 Bergisch Gladbach
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 33662
EUID
DER3306.HRA33662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 50/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff
Adresse
Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln
Telefon
0221 888 926-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2025 , 10:05 Uhr
Eröffnung
23.04.2025 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2025
Berichtstermin
09.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 10.03.2025 um 10:05 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 33662 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die H & A Verwaltungs GmbH (HRB 94824), deren Geschäftsführer Frau Silke Katharina Alles und Herr Dirk Hamm sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG ist am 23.04.2025 um 10:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin am 17.02.2025 gestellter Antrag. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.03.2025 angeordnet worden. Zum Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG ist am 23.04.2025 um 10:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin am 17.02.2025 gestellter Antrag. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.03.2025 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 09.06.2025 anmelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.07.2025. Die Unterlagen werden ab dem 20.06.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 50/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 33662 eingetragenen Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG, Gierather Straße 84 a, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellscha…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 50/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 33662 eingetragenen Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG, Gierather Straße 84 a, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94824 eingetragene H & A Verwaltungs GmbH, Gierather Str. 84 a, 51469 Bergisch Gladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Silke Katharina Alles, Gierather Str. 84 a, 51469 Bergisch Gladbach, und Herrn Dirk Hamm, Gierather Str. 84 a, 51469 Bergisch Gladbach,
ist am 10.03.2025, um 10:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 50/25
Amtsgericht Köln, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 50/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 33662 eingetragenen Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG, Gierather Straße 84a, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Am…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 50/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 33662 eingetragenen Dirk Hamm Bedachungen GmbH & Co. KG, Gierather Straße 84a, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94824 eingetragene H & A Verwaltungs GmbH, Gierather Str. 84 a, 51469 Bergisch Gladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Silke Katharina Alles, Gierather Str. 84 a, 51469 Bergisch Gladbach, und Herrn Dirk Hamm, Gierather Str. 84 a, 51469 Bergisch Gladbach,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.04.2025, um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln, Telefon: 0221 888 926-0, Fax: 022188892610.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 50/25
Amtsgericht Köln, 23.04.2025
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