Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dirk Lang GmbH Sanitär und Heizungsbau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Krudenburger Weg 10, 46569 Hünxe
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 11418
EUID
DER1202.HRB11418
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 28/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Feustel
Adresse
Dorstener Str. 29, 46569 Hünxe
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
05.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Sanitär- und Heizungsbau sowie der Groß- und Einzelhandel mit Produkten für den Sanitär- und Heizungsbau einschließlich der eventuellen Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dirk Lang GmbH Sanitär und Heizungsbau ist eröffnet. Das Amtsgericht Duisburg hat einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 05.11.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin einreichen, insbesondere zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer Herrn Dirk Lang in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stammt vom 27.09.2024. Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter 11418 eingetragenen Dirk Lang GmbH Sanitär und Heizungsbau, Krudenburger Weg 10, 46569 Hünxe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Lang, Krudenburger We…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter 11418 eingetragenen Dirk Lang GmbH Sanitär und Heizungsbau, Krudenburger Weg 10, 46569 Hünxe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Lang, Krudenburger Weg 10, 46569 Hünxe
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Feustel, Dorstener Str. 29, 46569 Hünxe
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 05.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Dirk Lang auf einen Betrag in Höhe von 20.000,00 EUR, zahlbar in monatlichen Raten zu je 1.000,00 EUR , Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.09.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 28/22
Amtsgericht Duisburg, 08.10.2024
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