Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dirty Dancings Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Josef Schnuch Straße 25, 54441 Wellen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46283
EUID
DET2408V.HRB46283
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 169/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Kanzlei
Rechtsanwälte Partner mbB
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0651/1708300
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
21.02.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2024
Berichtstermin
25.04.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
25.04.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Restaurants, Bar mit dazugehöriger Außengastronomie, Catering- und Partyservice, sowie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events, sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Dirty Dancings Gastro GmbH ist am 21.02.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist am 25.04.2024 anberaumt. Am 23.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 169/23: Über das Vermögen der Dirty Dancings Gastro GmbH, Josef Schnuch Straße 25, 54441 Wellen (AG Wittlich, HRB 46283), vertr. d.: 1. Jorge Eduardo Dias Rodrigues, 4 rue Kahlenberg, 6739 Grevenmacher, LUXEMBURG, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzv…
23 IN 169/23: Über das Vermögen der Dirty Dancings Gastro GmbH, Josef Schnuch Straße 25, 54441 Wellen (AG Wittlich, HRB 46283), vertr. d.: 1. Jorge Eduardo Dias Rodrigues, 4 rue Kahlenberg, 6739 Grevenmacher, LUXEMBURG, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Rechtsanwälte Partner mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120, E-Mail: schmidt@thomasbschmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 25.04.2024, 09:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 169/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dirty Dancings Gastro GmbH, Josef Schnuch Straße 25, 54441 Wellen (AG Wittlich, HRB 46283), vertr. d.: 1. Jorge Eduardo Dias Rodrigues, 4 rue Kahlenberg, 6739 Grevenmacher, LUXEMBURG, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.02.2024 gem. § 208 Ins…
23 IN 169/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dirty Dancings Gastro GmbH, Josef Schnuch Straße 25, 54441 Wellen (AG Wittlich, HRB 46283), vertr. d.: 1. Jorge Eduardo Dias Rodrigues, 4 rue Kahlenberg, 6739 Grevenmacher, LUXEMBURG, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.02.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Trier, 27.02.2024
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