Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauunternehmen Herlach GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Gewerbestraße 6, 54497 Morbach-Gonzerath
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 42967
EUID
DET2408V.HRB42967
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 17/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jakob Joeres
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
dhpg WP Rae StB GmbH & Co KG
Adresse
Bahnhofplatz 8, 54292 Trier
Telefon
0651/20068530
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung
15.02.2024
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
26.04.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.07.2024
Prüfungstermin Stichtag
17.09.2024
Amtsenthebung Sachwalter
22.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Bauunternehmung, insbesondere die Durchführung von Bauarbeiten jeder Art, für eigene und fremde Rechnung, einschließlich aller Arbeiten, Dienstleistungen und Entwicklungen, die mit dem Baugewerbe unmittelbar oder mittelbar zusammen hängen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH ist am 26.04.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 15.02.2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Am 26.04.2024 hat der Sachwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 22.07.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 17.09.2024. Aufgrund wichtiger Gründe ist Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich am 22.01.2025 aus seinem Amt als Sachwalter entlassen worden. Zum neuen Sachwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), ist am 15.02.2024 die vorläufige Eigenverwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorl…
Az.: 7a IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), ist am 15.02.2024 die vorläufige Eigenverwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/14693-0, Fax: 0651/14693-20, E-Mail: info@kanzlei-trier.com bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), vertr. d.: Herlach Stefan, Ehrental 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 26.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung d…
7a IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), vertr. d.: Herlach Stefan, Ehrental 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 26.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wittlich, 29.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 17/24: Über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), vertr. d.: Herlach Stefan, Ehrental 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich, Bahnh…
7a IN 17/24: Über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), vertr. d.: Herlach Stefan, Ehrental 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/14693-0, Fax: 0651/14693-20, E-Mail: info@kanzlei-trier.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 25.04.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agwil.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), vertr. d.: Herlach Stefan, Ehrental 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Jörg A. Wunderlich wird aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entla…
7a IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Herlach GmbH, Gewerbestraße 6, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 42967), vertr. d.: Herlach Stefan, Ehrental 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Jörg A. Wunderlich wird aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP Rae StB GmbH & Co KG, Bahnhofplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/2006859, E-Mail: trier@dhpg.de
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 22.01.2025
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