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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
An- und Verkauf von Schutzfolien, insbesondere für Displays von Monitoren oder Handys sowie sonstiger Folien und Blickschutzfilter, An- und Verkauf von Zubehör für elektronische Geräte, insbesondere Handyzubehör, Handel mit Artikeln, die denselben Zweck wie die vorgenannten erfüllen, sämtliche mit den bezeichneten Gegenständen in Zusammenhang stehenden oder diesen fördernden Geschäfte
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DISAGU Schutzfolien Vertriebs GmbH ist mit Beschluss vom 25.03.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor war am 23.01.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 26.03.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Widerspruchserteilung beim Amtsgericht Dresden gegeben war. Für die abschließende Gläubigerversammlung vor der Einstellung sowie das weitere Verfahren wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Insolvenzgläubiger hatten bis zum 09.07.2024 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 61.926,49 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Originalbekanntmachung
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