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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Paderborn hat am 16.09.2026 um 14:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DiscVision Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11971, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Bitter bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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