Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
disty communications gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 134013
EUID
DEK1101.HRB134013
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
191/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der disty communications gmbh ist anhängig. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.08.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung bei Gericht eingehen, andernfalls gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 191/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
disty communications gmbh, Andreas-Gayk-Straße 7 - 11, 24103 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ehlers, geb. Ehlers
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 134013
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten ge…
25 IN 191/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
disty communications gmbh, Andreas-Gayk-Straße 7 - 11, 24103 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ehlers, geb. Ehlers
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 134013
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.08.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 27.07.2026
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