Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 14661
EUID
DEU1104.HRB14661
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 271/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
vorläufiger Insolvenzverwalter
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
01.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH ist anhängig. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 01.11.2024 festgesetzt. Ihm wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet. Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 81.067,09 EUR, welcher Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Vergütung in Höhe von 34,63 % des Regelsatzes wurde aufgrund der kurzfristigen Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens gemäß § 267 HGB mit Betriebsversammlungen und Investorengesprächen auf diesen erhöhten Satz angepasst. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 271/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Naumannstraße 12, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 14661
vertreten durch die Geschäftsführerin Liane Dittrich
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für sei…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 271/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Naumannstraße 12, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 14661
vertreten durch die Geschäftsführerin Liane Dittrich
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 01.11.2024 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 81.067,09 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde um 9,63 % auf 34,63 % aus folgenden Gründen erhöht:
Kurzfristige Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens gemäß § 267 HGB mit Betriebsversammlungen und Investorengesprächen.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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