Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DIY-Versum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 18073
EUID
DER2809.HRB18073
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 198/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Marktstraße 5, 33602 Bielefeld
Telefon
0521-92279100
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.05.2026 , 15:07 Uhr
Eröffnung
03.08.2026 , 12:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.09.2026
Berichtstermin
12.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Textilien, Künstler-, Hobby- und Bastelbedarf aller Art und begleitender Artikel und Dienstleistungen, insbesondere über das Internet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Paderborn hat am 29.05.2026 um 15:07 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DIY-Versum GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 18073, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Bielefeld, bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen ist eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Das Amtsgericht Paderborn hat am 29.05.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIY-Versum GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist das Insolvenzverfahren am 03.08.2026 eröff…
Das Amtsgericht Paderborn hat am 29.05.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIY-Versum GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist das Insolvenzverfahren am 03.08.2026 eröffnet worden. Der Antrag wurde von der Schuldnerin gestellt. Forderungen sind bis zum 14.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.10.2026. Die Unterlagen werden ab dem 23.09.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 198/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 18073 eingetragenen DIY-Versum GmbH, Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Felix Makosch…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 198/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 18073 eingetragenen DIY-Versum GmbH, Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Felix Makosch, Riehler Straße 231, 50735 Köln
ist am 29.05.2026, um 15:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 198/26
Amtsgericht Paderborn, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 198/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 18073 eingetragenen DIY-Versum GmbH, Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Felix Makosch, Riehler Straße 231, 50735 Köln
wir…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 198/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 18073 eingetragenen DIY-Versum GmbH, Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Felix Makosch, Riehler Straße 231, 50735 Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.08.2026, um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521-92279100, Fax: 052192279129.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 198/26
Paderborn, 03.08.2026
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