Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DIZ TIEFBAU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schubertstraße 9 - 11, 64572 Büttelborn
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 9204
EUID
DEM1103.HRB9204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 834/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
12.03.2025 , 18:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.04.2025
Prüfungstermin
20.05.2025
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
24.07.2026
Stellungnahmefrist Vergütung
27.08.2026
Schlusstermin
20.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art sowie hiermit verbundene Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH ist am 12.03.2025 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Emil Eminov ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 08.04.2025 anzumelden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 20.05.2025. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensfragen müssen bis zu diesem Datum bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 26.06.2026 wird mitgeteilt, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist zur Einsicht niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann bis zum 24.07.2026 erklärt werden.
Am 12.03.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEBAU GmbH eröffnet worden. Emil Eminov ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 08.04.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 20.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen For…
Am 12.03.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEBAU GmbH eröffnet worden. Emil Eminov ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 08.04.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 20.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, des Verfahrensfortsgangs und der Verwertung der Masse bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird nach Ablauf der Anmeldefrist zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden; die Ausschlussfrist für Widersprüche gegen diese Forderungen endet am 24.07.2026. Zudem hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 27.08.2026 eingeräumt wurde.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Am 12.03.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH eröffnet worden. Emil Eminov ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 08.04.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin war der 20.05.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütu…
Am 12.03.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH eröffnet worden. Emil Eminov ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 08.04.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin war der 20.05.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 336.734,46 EUR ermittelt wurde. Das Verteilungsverzeichnis zur Schlussverteilung ist niedergelegt worden; hierbei sind Forderungen in Höhe von insgesamt 3.519.308,12 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 322.388,60 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 20.10.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 834/24: Über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn, vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2025 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Emil Eminov, c/o Voigt Salus Rechtsanwälte und Insolvenzverwalt, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am …
9 IN 834/24: Über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn, vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), ist am 12.03.2025 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Emil Eminov, c/o Voigt Salus Rechtsanwälte und Insolvenzverwalt, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 95109869-0, Fax: 069 95109869-2, Internet: www.voigtsalus.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 20.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchge…
Geschäfts-Nr. 9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 24.07.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelege…
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 27.08.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenz…
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 3.519.308,12 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 322.388,60 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüf…
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 20.10.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 40 % vermindert zzgl.
3. X EUR U…
9 IN 834/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 40 % vermindert zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 336.734,46 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Die Reduzierung der Regelvergütung war abweichend von dem Antrag des Insolvenzverwalters geboten, nachdem der Verwertungsaufwand im vorliegenden Verfahren unter Berücksichtigung der Höhe der Insolvenzmasse und der sich daraus resultierenden Regelvergütung den Tätigkeitsaufwand eines Regelverfahrens deutlich unterschritten hat. Zudem wurden auch nur Forderungen von 7 Gläubigern zum Verfahren angemeldet. Auch nach Ansetzung eines Abschlags von 40% hält das Gericht die Vergütung für das Verfahren als mehr als nur auskömmlich.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 08.09.2026
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