Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DK Bau- und Umweltdienste GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bonner Straße 11, 53424 Remagen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 25745
EUID
DET2210V.HRB25745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 12/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
20.05.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Bausanierung inklusive Dach- und Fassadenarbeiten, Sanierung von Steinböden und Asbestsanierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Bau- und Umweltdienste GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann ist bestellt. Am 20.05.2026 findet eine besondere Gläubigerversammlung statt, die der Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse, der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände dient. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 51.146,87 EUR, wobei ein Zuschlag von 50 % wegen Erschwernissen (Opponieren des Schuldners, rechtliche Probleme, lange Verfahrensdauer, Auslandsbezug) gewährt wurde. Zustellungskosten in Höhe von 189,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer sind festgesetzt. Im Schlussbericht wird ein Überschuss von 34.077,56 EUR angegeben, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Festgestellte Forderungen belaufen sich auf 93.464,68 EUR. Das Verfahren soll mit dem Schlusstermin beendet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der DK Bau- und Umweltdienste GmbH, Bonnerstraße 11, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25745), vertr. d.: Stefan Pohl, Im Wingert 3, 53340 Meckenheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 20.…
6 IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der DK Bau- und Umweltdienste GmbH, Bonnerstraße 11, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25745), vertr. d.: Stefan Pohl, Im Wingert 3, 53340 Meckenheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 20.05.2026, 09:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Termin dient der
a) Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Bau- und Umweltdienste GmbH, Bonner
Straße 11, 53424 Remagen soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zu
Aktenzeichen 6 IN 12/19 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Bau- und Umweltdienste GmbH, Bonner
Straße 11, 53424 Remagen soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zu
Aktenzeichen 6 IN 12/19 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler niedergelegt. Der
Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 34.077,56 €, abzüglich noch zu begleichender
Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in
Höhe von 93.464,68 €.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Bau- und Umweltdienste GmbH, Bonnerstraße 11, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25745), vertr. d.: Stefan Pohl, Im Wingert 3, 53340 Meckenheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgeset…
6 IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Bau- und Umweltdienste GmbH, Bonnerstraße 11, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 25745), vertr. d.: Stefan Pohl, Im Wingert 3, 53340 Meckenheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 47.266,03 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.880,84 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 51.146,87 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Folgende Besonderheiten des Verfahrens waren zu berücksichtigen, die zu einer Anhebung der Regelvergütung geführt haben, § 2 InsVV:
1) Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten/ Opponierender
Schuldner 25 %
2) Rechtliche Probleme/Vielzahl an Prozessen/Lange Verfahrensdauer/
Auslandsbezug 30 %
Im Rahmen einer Gesamtschau zwecks Sicherstellung, dass keine Doppelberücksichtigung von Erschwernissen erfolgt, wurde ein Zuschlag von 50 % beantragt und festgesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 189,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 54 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 23.12.2025
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