Vorläufiges Insolvenzverfahren Rheinland-Pfalz HRB 24259

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Ramon Koch GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rheinallee 47b, 53489 Sinzig
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 24259
EUID
DET2210V.HRB24259

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 25/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Adresse
Am Bubberg 1, 54578 Berndorf

Termine & Fristen

Bekanntmachung der Festsetzung
09.04.2026

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind die Planung und Durchführung von Bauvorhaben als Generalunternehmer und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Vornahme von Maurer- und Betonarbeiten, Straßenbauarbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten, Estricharbeiten, Stuckateurarbeiten sowie Zimmerei, Kälte- und Schallschutzisolierung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ramon Koch GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, hat seine Vergütung und Auslagen gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie weiteren Bestimmungen festsetzen lassen. Die Berechnungsmasse beträgt 382.869,28 EUR. Aufgrund obstruktiven Verhaltens einer Auskunftsperson wurde die Regelvergütung um 20 % erhöht. Zudem wurden Zustellungskosten in Höhe von 14,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen, der vollständige Beschluss kann jedoch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

6 IN 25/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ramon Koch GmbH, Rheinallee 47b, 53489 Sinzig (AG Koblenz, HRB 24259), vertr. d.: Rainer Koch, Am Bubberg 1, 54578 Berndorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. …

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.