Konstruktion, die Produktion und das Projektmanagement für elektronische Steuerungen und technischen Anlagen für die herstellende und verpackende Industrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Systemtechnik, Projektmanagement GmbH ist anhängig. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Amtsgericht Verden (Aller) am 30.01.2024 die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Carsten Müller-Seils festgesetzt. Der Antrag auf Festsetzung wurde durch Schriftsatz vom 17.09.2021 gestellt. Die Berechnung der Vergütung erfolgte gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV auf Basis eines Stundensatzes von 200,00 EUR. Die Berechnung war nicht zu beanstanden. Die Erstattung der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Systemtechnik, Projektmanagement GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 30.01.2024 wurde die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Carsten Müller-Seils festgesetzt. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Systemtechnik, Projektmanagement GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 30.01.2024 wurde die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Carsten Müller-Seils festgesetzt. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verden (Aller) eingesehen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 06.07.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 24.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Systemtechnik, Projektmanagement GmbH (ehemals emkon Systemtechnik, Projektmanagement GmbH), Bahnhofstr. 8a, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 120554), vertr. d.: Andreas Dittrich, Bockhörn 18, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), ist die Vergütung de…
11 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Systemtechnik, Projektmanagement GmbH (ehemals emkon Systemtechnik, Projektmanagement GmbH), Bahnhofstr. 8a, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 120554), vertr. d.: Andreas Dittrich, Bockhörn 18, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Carsten Müller-Seils festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.09.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Carsten Müller-Seils die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.
Die Berechnung war nicht zu beanstanden
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Systemtechnik, Projektmanagement GmbH (ehemals emkon Systemtechnik, Projektmanagement GmbH), Bahnhofstr. 8a, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 120554), vertr. d.: Andreas Dittrich, Bockhörn 18, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
D…
11 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DK Systemtechnik, Projektmanagement GmbH (ehemals emkon Systemtechnik, Projektmanagement GmbH), Bahnhofstr. 8a, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 120554), vertr. d.: Andreas Dittrich, Bockhörn 18, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.