Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DKK-HH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bargfredestraße 11, 22587 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 169428
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB169428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 391/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel
Adresse
Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg
Telefon
040 22 66 77
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.09.2026 , 15:26 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und alle weiteren Geschäfte, die dazu dienlich sind.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Halten von Beteiligungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 17.09.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DKK-HH GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 391/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DKK-HH GmbH, Erwerb und das Halten von Beteiligungen u. a., Bargfredestraße 11, 22587 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169428), vertr. d.: Dörte Kohlermann (Geschäftsführerin), ist am 17.09.2026 um 15:26 Uhr die vorläufige V…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 391/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DKK-HH GmbH, Erwerb und das Halten von Beteiligungen u. a., Bargfredestraße 11, 22587 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169428), vertr. d.: Dörte Kohlermann (Geschäftsführerin), ist am 17.09.2026 um 15:26 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22 66 77 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 391/26
Amtsgericht Hamburg, 17.09.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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