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Das Amtsgericht Essen hat am 17.09.2026 um 09:55 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DKL GmbH, Dorsten, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15252 eingetragen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock aus Marl bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
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