Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DKS Keim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Auf der Wahnsbach 3, 56368 Katzenelnbogen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 29926
EUID
DET2214V.HRB29926
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 228/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261 30479-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.11.2024 , 11:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
31.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Veredelung von Kunststoffen, insbesondere die Galvanisierung und Oberflächenbehandlung von Kunststoffen aller Art sowie die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffteilen, Werkzeugen und Vorrichtungen zur Bearbeitung von Kunststoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKS Keim GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 31.03.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKS Keim GmbH wurde am 14.11.2024 durch das Amtsgericht Montabaur eröffnet, wobei die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 31.03.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO ange…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKS Keim GmbH wurde am 14.11.2024 durch das Amtsgericht Montabaur eröffnet, wobei die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 31.03.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 228/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKS Keim GmbH, Auf der Wahnsbach 3, 56368 Katzenelnbogen (AG Montabaur, HRB 29926), vertr. d.: Fabian Lentz, Geschäftsführer der DKS Keim GmbH, Wengertberg 14, 63928 Eichenbühl, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 31.03.2025 gem. § 208 InsO ange…
14 IN 228/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKS Keim GmbH, Auf der Wahnsbach 3, 56368 Katzenelnbogen (AG Montabaur, HRB 29926), vertr. d.: Fabian Lentz, Geschäftsführer der DKS Keim GmbH, Wengertberg 14, 63928 Eichenbühl, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 31.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Montabaur, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 228/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DKS Keim GmbH, Auf der Wahnsbach 3, 56368 Katzenelnbogen (AG Montabaur, HRB 29926), vertr. d.: Fabian Lentz, Geschäftsführer der DKS Keim GmbH, Wengertberg 14, 63928 Eichenbühl, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltu…
14 IN 228/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DKS Keim GmbH, Auf der Wahnsbach 3, 56368 Katzenelnbogen (AG Montabaur, HRB 29926), vertr. d.: Fabian Lentz, Geschäftsführer der DKS Keim GmbH, Wengertberg 14, 63928 Eichenbühl, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 14.11.2024
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