Konstruktion von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinenteilen und der Sondermaschinen-, Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Sondermaschinenbau
Geschäftstätigkeit
Konstruktion von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinenteilen sowie Sondermaschinen-, Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKT Thielgen GmbH ist am 01.06.2026 um 08:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 09.03.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters über die Insolvenzmasse verfügt. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.07.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 18.08.2026 um 08:40 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 04.08.2026 auf der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKT Thielgen GmbH ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth ernannt. Forderungen sind bis zum 28.07.2026 b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKT Thielgen GmbH ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth ernannt. Forderungen sind bis zum 28.07.2026 bei diesem anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 18.08.2026 angesetzt. Zudem wird ein weiterer Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, zur Abstimmung darüber sowie zur gerichtlichen Bestätigung für den 18.08.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKT Thielgen GmbH ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth wurde zum Sachwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKT Thielgen GmbH ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth wurde zum Sachwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.07.2026. Ein Termin für die Gläubigerversammlung, der Berichtstermin und der Prüfungstermin ist am 18.08.2026 angesetzt. Zudem wird ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, zur Abstimmung darüber sowie zur gerichtlichen Bestätigung am selben Tag durchgeführt. Die Unterlagen zum Insolvenzplan liegen ab dem 04.08.2026 zur Einsicht aus. Ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Sachwalters ist gestellt worden; die Anhörung dazu erfolgt im schriftlichen Verfahren bis zum 25.09.2026.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKT Thielgen GmbH wurde am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth. Forderungen sind bis zum 28.07.2026 anzumelden. Ein …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKT Thielgen GmbH wurde am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth. Forderungen sind bis zum 28.07.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin für Gläubiger finden am 18.08.2026 statt. Parallel dazu wird ein Termin zur Erörterung, Abstimmung über und gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans angesetzt. Der Insolvenzplan ist rechtskräftig bestätigt worden. Das Verfahren ist zum Ablauf des 30.09.2026 aufgehoben worden. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzlich vertreten durch die Ges…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Schäfer, und Herrn Detlef Thielgen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2026, um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 09.03.2026 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 18.08.2026, 08:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
107 IN 17/26
Saarbrücken, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzli…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Schäfer, und Herrn Detlef Thielgen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Blank + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
Sachwalter: Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 20.07.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 18.08.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen eine gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
gegen den Plan gestimmt hat und
glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus Mitteln ausgeglichen werden kann, die ggf. in dem Plan für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine Schlechterstellung nachweist (§ 253 Abs. 2 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen eine gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
gegen den Plan gestimmt hat und
glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus Mitteln ausgeglichen werden kann, die ggf. in dem Plan für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine Schlechterstellung nachweist (§ 253 Abs. 2 InsO).
107 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzli…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Schäfer, und Herrn Detlef Thielgen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Blank + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
haben der vorläufige Sachwalter und der Sachwalter die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.09.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 aus.
107 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzlich …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Schäfer, und Herrn Detlef Thielgen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Blank + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
Sachwalter: Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert
wird zum Ablauf des 30.09.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 10.07.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
107 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzli…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52593 eingetragenen DKT Thielgen GmbH Konstruktionen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinenteile, Dillinger Straße 39, 66822 Lebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Schäfer, und Herrn Detlef Thielgen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Blank + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag zurückgewiesen - betreffend die Einstellung des Wertes der Anfechtungsansprüche in die vergütungsrelevante Teilungsmasse wegen u.a. BGH, Beschluss vom 29.04.2004, IX ZB 225/03.
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übte sein Amt vom 09.03.2026 bis 01.06.2026 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV // entspricht 15% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.713.129,47 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf die vorgetragene Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung auf 40% des Regelsatzes (eines Insolvenzverwalters - hier 15% der Regelvergütung zzgl. 25% der Regelvergütung als Zuschlag)
und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.09.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder dem Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
107 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, 30.09.2026
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