Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DM Defence GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bremer Straße 41, 27321 Emtinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 211070
EUID
DEP2716.HRB211070
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 65/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2026 , 14:20 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.07.2026
Eröffnung
01.07.2026 , 14:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.08.2026
Berichtstermin
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Sicherheits- und Überwachungsgewerbe, insbesondere der Veranstaltungsschutz und der Betrieb einer Detektei sowie der Hausmeisterservice, insbesondere die Erbringung von Reinigungsleistungen, die Vornahme von Klein-Reparaturen und das Gebäudemanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der DM Defence GmbH, vertreten durch Sandy Lane Müller, ist am 23.04.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DM Defence GmbH ist am 01.07.2026 um 14:06 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 23.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Herr Berner a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DM Defence GmbH ist am 01.07.2026 um 14:06 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 23.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Herr Berner auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt worden. Am 01.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 14.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.09.2026, an dem Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters oder eines Gläubigerausschusses schriftlich bei Gericht einzureichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DM Defence GmbH, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, vertr. d.: Sandy Lane Müller, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, (Gesellschafterin), ist am 23.04.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verf…
11 IN 65/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DM Defence GmbH, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, vertr. d.: Sandy Lane Müller, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, (Gesellschafterin), ist am 23.04.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, c/o KÖSTERBERNER, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: kontakt@koesterberner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 65/26 : Über das Vermögen der DM Defence GmbH, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen (AG Walsrode, HRB 211070), vertr. d.: Sandy Lane Müller, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, (Gesellschafterin), ist am 01.07.2026 um 14:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joac…
11 IN 65/26 : Über das Vermögen der DM Defence GmbH, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen (AG Walsrode, HRB 211070), vertr. d.: Sandy Lane Müller, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, (Gesellschafterin), ist am 01.07.2026 um 14:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, c/o KÖSTERBERNER, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: kontakt@koesterberner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 65/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DM Defence GmbH, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen (AG Walsrode, HRB 211070), vertr. d.: Sandy Lane Müller, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, (Gesellschafterin), hat der Insolvenzverwalter am 01.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur…
11 IN 65/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DM Defence GmbH, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen (AG Walsrode, HRB 211070), vertr. d.: Sandy Lane Müller, Bremerstr. 41, 27321 Emtinghausen, (Gesellschafterin), hat der Insolvenzverwalter am 01.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.07.2026
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