Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D.M. Trockenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schaumburger Straße 17, 30900 Wedemark
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 215296
EUID
DEP2305.HRB215296
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
726/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt
Termine & Fristen
Bekanntmachung Stellungnahme
01.02.2024
Festsetzung Vergütung
26.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Trockenbauarbeiten sowie alle artverwandten Arbeiten, die dem Gesellschaftszweck dienlich und förderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.M. Trockenbau GmbH ist anhängig. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.02.2024 hat das Amtsgericht Hannover den Schuldnergläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 26.03.2024 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 76.710,12 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung ergibt sich aus einer Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von 25 % der regulären Vergütung, zuzüglich eines Zuschlags von 20 % für die Betriebsfortführung. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 726/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.M. Trockenbau GmbH, Schaumburger Straße 17, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 215296), vertr. d.: Peter Klinzmann, Veilchenstr. 7, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entschei…
904 IN 726/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.M. Trockenbau GmbH, Schaumburger Straße 17, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 215296), vertr. d.: Peter Klinzmann, Veilchenstr. 7, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 726/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.M. Trockenbau GmbH, Schaumburger Straße 17, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 215296), vertr. d.: Peter Klinzmann, Veilchenstr. 7, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus …
904 IN 726/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.M. Trockenbau GmbH, Schaumburger Straße 17, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 215296), vertr. d.: Peter Klinzmann, Veilchenstr. 7, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 76.710,12 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der beantragte Zuschlag i. H. v. 25 % (bereinigt 20 %) für die Betriebsfortführung ist nach Art, Umfang und in der Gesamtschau angemessen und festsetzungsfähig.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 726/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.M. Trockenbau GmbH, Schaumburger Straße 17, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 215296), vertr. d.: Peter Klinzmann, Veilchenstr. 7, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entschei…
904 IN 726/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.M. Trockenbau GmbH, Schaumburger Straße 17, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 215296), vertr. d.: Peter Klinzmann, Veilchenstr. 7, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 04.10.2024
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