Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Alt-Engelbostel 74 D, 30855 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 216496
EUID
DEP2305.HRB216496
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 110/20 - 2 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
09.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Transporte, auch über 3,5 Tonnen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Service-Leistungen in diesem Bereich für andere Unternehmen zu erbringen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH ist die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, hat Vergütung und Auslagen erhalten, wobei eine Berechnungsmasse von 49.719,82 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Bruchteilsvergütung wurde auf 25 % festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 110/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH, Alt Engelbostel 74 D, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216496), vertr. d.: Jennifer Beloqui, Feldstr. 41, 30880 Laatzen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubige…
904 IN 110/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH, Alt Engelbostel 74 D, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216496), vertr. d.: Jennifer Beloqui, Feldstr. 41, 30880 Laatzen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 07.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 110/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH, Alt Engelbostel 74 D, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216496), vertr. d.: Jennifer Beloqui, Meierwiese 13, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwa…
904 IN 110/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH, Alt Engelbostel 74 D, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216496), vertr. d.: Jennifer Beloqui, Meierwiese 13, 30989 Gehrden, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 49.719,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die beantragten Zuschläge sind nach Art und Umfang angemessen und festsetzungsfähig.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 110/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH, Alt Engelbostel 74 D, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216496), vertr. d.: Jennifer Beloqui, Fasanengarten 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzglä…
904 IN 110/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berns Transporte Abwicklungsgesellschaft mbH, Alt Engelbostel 74 D, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216496), vertr. d.: Jennifer Beloqui, Fasanengarten 3, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2025
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