Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 19605
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Insolvenzprofil
DMD Eis GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kreisstr. 30, 59379 Selm
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 19605
EUID
DER2402.HRA19605
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 1006/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Westfalendamm 239, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2024 , 14:40 Uhr
Eröffnung
23.12.2024 , 11:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.02.2025
Berichtstermin
04.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMD Eis GmbH & Co. KG ist am 25.06.2024 durch das Amtsgericht Dortmund eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist eingeschränkt, und Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (Rang 0 Nr. 5 - 8) im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMD Eis GmbH & Co. KG wurde am 23.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 20.06.2024. Zuvor waren bereits am 25.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke zum vorläufigen Insolvenz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMD Eis GmbH & Co. KG wurde am 23.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 20.06.2024. Zuvor waren bereits am 25.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 04.02.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin, der zugleich Prüfungsstichtag für die nachträglich angemeldeten Forderungen ist, findet am 04.03.2025 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen einreichen. Die Unterlagen sind ab dem 13.02.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1006/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19605 eingetragenen DMD Eis GmbH & Co. KG, Kreisstr. 30, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des A…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1006/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19605 eingetragenen DMD Eis GmbH & Co. KG, Kreisstr. 30, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35696 eingetragene DMD Eis Verwaltungs GmbH, Kreisstr. 30, 59379 Selm
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 5 - 8) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 1006/24
Amtsgericht Dortmund, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1006/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19605 eingetragenen DMD Eis GmbH & Co. KG, Kreisstr. 30, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregi…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1006/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19605 eingetragenen DMD Eis GmbH & Co. KG, Kreisstr. 30, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35696 eingetragene DMD Eis Verwaltungs GmbH, Kreisstr. 30, 59379 Selm
ist am 25.06.2024, um 14:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Arndtstraße 30, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
258 IN 1006/24
Amtsgericht Dortmund, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1006/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19605 eingetragenen DMD Eis GmbH & Co. KG, Kreisstr. 30, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1006/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19605 eingetragenen DMD Eis GmbH & Co. KG, Kreisstr. 30, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35696 eingetragene DMD Eis Verwaltungs GmbH, Kreisstr. 30, 59379 Selm
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 23.12.2024, um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 1006/24
Amtsgericht Dortmund, 23.12.2024
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