Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dörfel, Valentin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 118910
EUID
DEK1101.HRA118910
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 224/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
21.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Valentin Dörfel, Inhaber der Firma Leetboys I ideenwerft hamburg Full-Service Werbeagentur e.K., ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das zuständige Amtsgericht Hamburg hat den Beschluss zur Aufhebung am 21.07.2026 verkündet. Gegen diesen Beschluss steht dem Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Hamburg eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 224/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Valentin Dörfel, geboren am 04.03.1974, zuletzt wohnhaft: Bernstorffstraße 139, 22767 Hamburg - unbekannten Aufenthalts, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 118910 eingetragenen Firma Leetb…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 224/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Valentin Dörfel, geboren am 04.03.1974, zuletzt wohnhaft: Bernstorffstraße 139, 22767 Hamburg - unbekannten Aufenthalts, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 118910 eingetragenen Firma Leetboys I ideenwerft hamburg Full-Service Werbeagentur e.K., Bernstorffstraße 118, 22767 Hamburg
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 224/17
Amtsgericht Hamburg, 21.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.