Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Doering Glass GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Zeppelinpark 24, 13591 Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 34697
EUID
DEU1104.HRB34697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 866/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Rolle
Sachwalter
Adresse
Blasewitzer Straße 41, 1307 Dresden
Telefon
0351 450 4143
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
27.08.2025 , 10:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Berichtstermin
25.11.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
25.11.2025 , 11:00 Uhr
Beschlussfassung Unternehmenskauf
12.02.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Verarbeitung von Glas aller Art, insbesondere das Biegen und Veredeln von Glas sowie der Vertrieb von Glaserzeugnissen und jede sonstige Tätigkeit, die für den Unternehmenszweck förderlich erscheint.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Doering Glass GmbH ist am 27.08.2025 eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung angeordnet und ein Sachwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO endet am 27.10.2025. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte der Eigenverwaltung sowie zur Prüfung angemeldeter Forderungen ist für den 25.11.2025 anberaumt. Zudem wurde ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über den beabsichtigten Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages für den 12.02.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 866/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Doering Glass GmbH, Bahnhofstraße 30, 01471 Radeburg, Amtsgericht Dresden , HRB 34697
vertreten durch den Geschäftsführer Swen Graf
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Ents…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 866/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Doering Glass GmbH, Bahnhofstraße 30, 01471 Radeburg, Amtsgericht Dresden , HRB 34697
vertreten durch den Geschäftsführer Swen Graf
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Entscheidung über die Genehmigung des beabsichtigten Abschlusses eines Unternehmenskaufvertrages über den Verkauf der Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb Berlin am 31. Dezember 2025 zuzuordnen sind
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 12.02.2026, 13:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/557 IN 866/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Doering Glass GmbH, Bahnhofstraße 30, 01471 Radeburg, Amtsgericht Dresden , HRB 34697
vertreten durch den Geschäftsführer Swen Graf
- wurde am 27.08.2025 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
E…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/557 IN 866/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Doering Glass GmbH, Bahnhofstraße 30, 01471 Radeburg, Amtsgericht Dresden , HRB 34697
vertreten durch den Geschäftsführer Swen Graf
- wurde am 27.08.2025 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Eigenverwaltung wurde angeordnet.
Sachwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Email geschäftlich: dresden@stapper.in Telefon geschäftlich: 0351 450 4143 Telefax: 0351 450 4144
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 27.10.2025 bei dem Sachwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 25.11.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 25.11.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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