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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Dresden hat am 28.01.2026 um 16:35 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Makler Heller GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Philip Schuckert Verwaltungs GmbH, Dr. Tim Brune zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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