Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dörr, Joshua
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Alicestraße 11, 36304 Alsfeld
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRA 5359
EUID
DEM1406.HRA5359
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 141/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michel Lichtenberg
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.07.2024 , 16:15 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
29.04.2026 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr wird vom Amtsgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 6 IN 141/24 geführt. Am 01.07.2024 ist im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Ihm wurden Einzelermächtigungen zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Dem Schuldner wurden Verfügungsverbote auferlegt, während die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse beim Schuldner verbleibt, jedoch ein Zustimmungsvorbehalt für deren Begründung, Änderung und Beendigung gilt. Am 13.04.2026 ist eine Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung nach § 160 InsO über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen. Dazu gehört die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, einen Vergleich vor dem LG Traunstein mit einer Beklagten abzuschließen, der eine Zahlung von 101.150 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer sowie 2.584,09 Euro an außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten vorsieht. Zudem soll von der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Veräußerer des Geschäftsbetriebs abgesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Joshua Dörr, geboren am 07.04.1993, Schuppstraße 1, 35398 Gießen, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359),
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch,…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Joshua Dörr, geboren am 07.04.1993, Schuppstraße 1, 35398 Gießen, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359),
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 29.04.2026, 11:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich
1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, folgenden Vergleich vor dem LG Traunstein mit der Beklagten verbindlich abzuschließen:
a) Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag von 85.000,00 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer, mithin einen Bruttobetrag von 101.150 Euro.
b) Die Beklagte zahlt an den Kläger einen weiteren Betrag von 2.584,09 Euro an außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.
c) Damit sind sämtliche streitgegenständliche Ansprüche abgegolten.
d) Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 30 Prozent und die Beklagte 70 Prozent zu tragen.
e) Der Streitwert wird mit 145.595,97 angesetzt.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, von der Geltendmachung der ursprünglich behaupteten Ansprüche gegen die Veräußerer des Geschäftsbetriebs an ihn abzusehen.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen, HRA 5359), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.07.2024 um 16:15 Uhr angeo…
6 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen, HRA 5359), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.07.2024 um 16:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Joshua Dörr, geboren am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen, HRA 5359) (AG Gießen , HRA 5359),
ist am um Uhr die vorläufige V…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Joshua Dörr, geboren am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen, HRA 5359) (AG Gießen , HRA 5359),
ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Antragsteller wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin dem Antragsteller; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragstellers einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.07.2024 um 16:15 Uhr ange…
6 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.07.2024 um 16:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 28.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359),
wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den O…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359),
wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Gießen, 04.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
Über das Vermögen des
Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359),
ist am 01.11.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalte…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24:
Über das Vermögen des
Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359),
ist am 01.11.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 18.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 22.01.2025, 12:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 04.11.2024
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