Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Döss Realisation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 33058
EUID
DED3310V.HRB33058
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 47/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kubusch
Adresse
Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg
Telefon
+49(911)59890-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2024
Widerspruchsfrist
03.06.2024
Gläubigerversammlung
17.09.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen sowie Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen im Bereich der Kommunikations- und Mediengestaltung; Beratung, Konzeption, Gestaltung und Produktion von Kommunikationsmedien (ohne Rechts- und Steuerberatung); Entwicklung und Betrieb von Websites; Entwicklung und Vertrieb von Datenbanken und Workflowsystemen zur Produktion und Verwaltung digitaler Inhalte; Softwareentwicklung; Handel mit Hard- und Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Döss Realisation GmbH ist am 01.04.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Insolvenzverwaltung ist bereits am 29.01.2024 angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Kubusch bestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat am 01.04.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 06.05.2024 schriftlich anzumelden. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 03.06.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Döss Realisation GmbH wurde am 01.04.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 29.01.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Alexander Kubusch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 01.04.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Döss Realisation GmbH wurde am 01.04.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 29.01.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Alexander Kubusch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 01.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.05.2024 anzumelden. Ein Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen konnte bis zum 03.06.2024 erhoben werden. Am 17.09.2024 findet eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleich zur Abgeltung eines Anfechtungsanspruchs statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 47/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermö…
IN 47/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2024 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Kubusch, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Telefon: +49(911)59890-0, Telefax: +49(911)59890-49, Email: nuernberg@curator.ag, Email: kubusch@curator.ag.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Der Schuldnerin wird untersagt, Außenstände einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 47/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 01.04.2024 angez…
IN 47/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 01.04.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 47/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Dienstleistungen sowie Herste…
IN 47/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Dienstleistungen sowie Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen im Bereich der Kommunikations- und Mediengestaltung; Beratung, Konzeption, Gestaltung und Produktion von Kommunikationsmedien (ohne Rechts- und Steuerberatung); Entwicklung und Betrieb von Websites; Entwicklung und Vertrieb von Datenbanken und Workflowsystemen zur Produktion und Verwaltung digitaler Inhalte; Softwareentwicklung; Handel mit Hard- und Software.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Kubusch
Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg
Telefon: +49(911)59890-0
Telefax: +49(911)59890-49
Email: nuernberg@curator.ag
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.06.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.01.2024 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 47/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassu…
IN 47/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Döss Realisation GmbH, Allersberger Straße 85, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hennig Richard Peter
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 33058
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem zwischen der Hennig Agentur für Kommunikation GmbH und Herrn Rechtsanwalt Alexander Kubusch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Döss Realisation GmbH abgeschlossenen Vergleich zur Abgeltung des geltend gemachten Anfechtungsanspruches gegen Zahlung von 60.000,00 €
wird bestimmt auf
Dienstag, 17.09.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.09.2024
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