Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dogidogs UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 8239
EUID
DEG1103.HRB8239
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 116/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2024 , 11:06 Uhr
Eröffnung
03.06.2024 , 10:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.07.2024
Berichtstermin
05.08.2024
Prüfungstermin
05.08.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
17.04.2025
Schlusstermin
16.12.2025
Einstellung
27.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt) ist am 09.04.2024 die Bestellung von Rechtsanwalt Jan Gärtner zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts erfolgt. Das Verfahren ist am 03.06.2024 eröffnet worden. Forderungen sind bis zum 12.07.2024 anzumelden, wobei der Berichts- und Prüfstichtag auf den 05.08.2024 festgesetzt ist. Das Verfahren ist am 27.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels kostendeckender Masse eingestellt worden. Im Rahmen der Abwicklung wurde die Schlussverteilung zugestimmt, wobei der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 16.12.2025 bestimmt ist. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 43.980,78 €, bei einer zur Verteilung verfügbaren Masse von 5.102,45 € vor Kosten.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt) wurde am 09.04.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Jan Gärtner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Forderungen waren bis zum 12.07.2024 a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt) wurde am 09.04.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Jan Gärtner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Forderungen waren bis zum 12.07.2024 anzumelden, der Berichts- und Prüfungstermin war am 05.08.2024. Im weiteren Verlauf wurde die Masseunzulänglichkeit am 17.04.2025 angezeigt. Ein Schlusstermin zur Schlussverteilung war für den 16.12.2025 angesetzt. Das Verfahren ist schließlich mit Beschluss vom 27. April 2026 mangels kostendeckender Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8239 CB), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annett Bläsche, Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde,
ist heute, am 09.04.2024, um 11.06 Uhr
Rechtsan…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8239 CB), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annett Bläsche, Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde,
ist heute, am 09.04.2024, um 11.06 Uhr
Rechtsanwalt Jan Gärtner, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 116/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dogidogs UG, Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, wurde am 03.06.2024, um 10:03 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Gärtner, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.07.2024 …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dogidogs UG, Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, wurde am 03.06.2024, um 10:03 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Gärtner, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 5. August 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 4. Juni 2024, Az.: 63 IN 116/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, ist das Verfahren mit Beschluss vom 27. April 2026 gem. § 207 InsO mangels kostendeckender Masse eingestellt worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, ist das Verfahren mit Beschluss vom 27. April 2026 gem. § 207 InsO mangels kostendeckender Masse eingestellt worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, den 27. April 2026AZ:63 IN 116/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8239 CB), Geschäftszweig: Onlinehandel für Hundeartikel, Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annett Bläsche, Am lange…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8239 CB), Geschäftszweig: Onlinehandel für Hundeartikel, Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annett Bläsche, Am langen Hacken 8, 03238 Finsterwalde, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 3. November 2025 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Dienstag, 16. Dezember 2025, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anhörung zur Einstellung gem. § 207 InsO ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 43.980,78 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Kosten 5.102,45 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 3. November 2025, 63 IN 116/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe 5.102,45 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 3. November 2025, 63 IN 116/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde sind die Mindestvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 5.102,45 € nebst Umsatzst…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde sind die Mindestvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 5.102,45 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 3. November 2025, 63 IN 116/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, ist am 17.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 24. April 2025, Az: 63 IN 116/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogidogs UG (haftungsbeschränkt), Eichenstraße 32 b, 03238 Finsterwalde, ist am 17.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 24. April 2025, Az: 63 IN 116/24
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