Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
massivhaus.one GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRA 3550
EUID
DEG1103.HRA3550
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 74/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
03.04.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.05.2024
Prüfungstermin
12.06.2024
Prüfungstermin
22.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co. KG ist am 03.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 12.06.2024. Bis zu diesem Tag müssen Anträge zur Beschlussfassung sowie schriftliche Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co. KG ist am 03.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldner hat seinen Sitz in Königs Wusterhausen. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner aus Berlin bestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläub…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co. KG ist am 03.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldner hat seinen Sitz in Königs Wusterhausen. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner aus Berlin bestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag für das ursprüngliche Verfahren war der 12. Juni 2024, an dem Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen eingelegt werden mussten. Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung mit der laufenden Nummer 6 der Insolvenztabelle im schriftlichen Verfahren geprüft wird. Gegenstand dieser Prüfung ist insbesondere die Höhe, der Grund oder der Rang der Forderung. Gläubiger, der Schuldner sowie der Insolvenzverwalter können bis zum Prüfungsstichtag am 22.10.2024 schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen und eingegangene Widersprüche liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co. KG (Registergericht: Cottbus HRA 3550 CB), Dorfstr. 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, eingetragener Sitz: Königs Wusterhausen, vertreten durch die StoTec Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Stock wurde am 03.…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co. KG (Registergericht: Cottbus HRA 3550 CB), Dorfstr. 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, eingetragener Sitz: Königs Wusterhausen, vertreten durch die StoTec Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Stock wurde am 03.04.2024, um 13:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 12. Juni 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 03.04.2024
Az.: 63 IN 74/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co.KG, Dorfstr. 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf wird angeordnet: Die nachträglich angemeldet und noch nicht geprüften Forderung - lfd. Nr. 6 der Insolvenztabelle - wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzv…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co.KG, Dorfstr. 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf wird angeordnet: Die nachträglich angemeldet und noch nicht geprüften Forderung - lfd. Nr. 6 der Insolvenztabelle - wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Sonderinsolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 22.10.2024 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 27. August 2024
Az.: 63 IN 74/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co. KG, Dorfstraße 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf wurde die Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin - Frau Rechtsanwältin Engelmann-Matz - durch Beschluss festgesetzt. Der vollständige Beschluss liegt für die Verfahrensbeteiligten auf de…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhaus.one GmbH & Co. KG, Dorfstraße 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf wurde die Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin - Frau Rechtsanwältin Engelmann-Matz - durch Beschluss festgesetzt. Der vollständige Beschluss liegt für die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 29.10.2024
Az.: 63 IN 74/24
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