Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DOgistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Deutsche Str. 11, 44339 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 25998
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DER2402.HRB25998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 34/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind
Adresse
Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
Telefon
0231/1774982
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2026 , 10:45 Uhr
Eröffnung
30.09.2026 , 10:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.11.2026
Berichtstermin
23.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Waren aller Art, Logistik- Dienstleistungen, Umsatzvermittlungen und Medienservice sowie die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungen für Verbrauchs- und Handelsgüter, die Erbringung von Verpackungsdienstleistungen und Lohnverpackungen sowie Dienstleistungen des Marketings und der Verbrauchs- und Handelsgüterlogistik.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Druck, Papier & Verpackung
Subbranche
Verpackungsherstellung
Nebenbranche
Transport & Logistik
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von Verpackungen sowie Erbringung von Logistik- und Verpackungsdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 27.05.2026 um 10:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DOgistik GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25998 eingetragen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind bestellt. Über das Vermögen der Schuldnerin können nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügt werden. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOgistik GmbH ist am 30.09.2026 um 10:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 16.04.2026. Zuvor waren bereits am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zum vorläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOgistik GmbH ist am 30.09.2026 um 10:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 16.04.2026. Zuvor waren bereits am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 27.11.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.12.2026. Ab dem 07.12.2026 werden die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 34/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25998 eingetragenen DOgistik GmbH, Deutsche Str. 11, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Gaumann,
ist am 27.05.2026, um …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 34/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25998 eingetragenen DOgistik GmbH, Deutsche Str. 11, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Gaumann,
ist am 27.05.2026, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
254 IN 34/26
Amtsgericht Dortmund, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 34/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25998 eingetragenen DOgistik GmbH, Deutsche Straße 11, 44339 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Gaumann
Geschäftszweig:
Der Handel mit Waren aller Art, Logistik-…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 34/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25998 eingetragenen DOgistik GmbH, Deutsche Straße 11, 44339 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Gaumann
Geschäftszweig:
Der Handel mit Waren aller Art, Logistik-Dienstleistungen, Umsatzvermittlungen und Medienservice sowie die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungen für Verbrauchs- und Handelsgüter, die Erbringung von Verpackungsdienstleistungen und Lohnverpackungen sowie Dienstleistungen des Marketings und der Verbrauchs- und Handelsgüterlogistik.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2026, um 10:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/1774982, Fax: 02311774984.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
254 IN 34/26
Dortmund, 30.09.2026
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