Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DOK Formats UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Zedernweg 6, 37077 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206971
Stammkapital
40,00 EUR
EUID
DEP2204.HRB206971
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
74 IN 15/26 GOE
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Liquidator Alexej Orslet
Termine & Fristen
Abweisung des Antrags
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste, Detektei, Übersetzen und Dolmetschen, sonstige Bauinstallation a.n.g., sonstiger Ausbau, Baugewerbe a.n.g., Interior Design und Raumgestaltung, Vermittlung von Arbeitskräften, Befristete Überlassung von Arbeitskräften, sonstige Überlassung von Arbeitskräften, allgemeine Innenreinigung von Gebäuden, sonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen, sonstiges Sozialwesen a.n.g.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Sekretariatsdienste, Detektei, Übersetzung, Bauinstallation, Ausbau, Raumgestaltung, Personalvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften, Gebäudereinigung und Sozialwesen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOK Formats UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsstadium beendet, ohne dass eine Eröffnung stattgefunden hat. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 15/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des DOK Formats UG (haftungsbeschränkt), Neustadt 15, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206971), vertr. d.: Alexej Orslet, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 In…
74 IN 15/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des DOK Formats UG (haftungsbeschränkt), Neustadt 15, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206971), vertr. d.: Alexej Orslet, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 09.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.