Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 81784
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Insolvenzprofil
Dolar House GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Hain 44, 40468 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 81784
EUID
DER1101.HRB81784
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 67/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Friedrich Knoop
Kanzlei
Kanzlei Knoop
Adresse
Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
04.03.2024
Bestellung Verwalter
04.03.2024
Prüfungstermin
23.06.2025
Friststellungnahme
12.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolar House GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde Rechtsanwalt Robert Knoop als Insolvenzverwalter bestellt, der sein Amt am 04.03.2024 antrat. Am 04.03.2024 erfolgte die Entlassung von Rechtsanwalt Robert Knoop auf eigenen Wunsch und die Bestellung von Rechtsanwalt Friedrich Knoop als neuer Insolvenzverwalter. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 23.06.2025 festgelegt wurde. Später wurde die Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie zur Durchführung des Schlusstermins angeordnet. Die Frist zur Stellungnahme endete am 12.01.2026. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, falls entsprechender Massezufluss erfolgt. Es wurden Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO in Höhe von 12.741,16 EUR festgestellt, für die jedoch kein Verteilungsbetrag zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
werden die Vergütung und Ausl…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 04.03.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.10.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 67/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
ist Rechtsanwalt Robert Knoop…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
ist Rechtsanwalt Robert Knoop, Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf auf eigenen Wunsch aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Friedrich Knoop, Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf bestellt worden.
Gemäß § 59 Abs. 1 InsO kann das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen.
Mit seinem Entlassungsantrag hat der nunmehr entlassene Insolvenzverwalter dargelegt, dass er seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter aus persönlichen Gründen einschränkt.
Die Einsetzung von Rechtsanwalt Friedrich Knoop erfolgt im Hinblick darauf, dass dieser und die mit ihm in der Kanzlei Knoop tätigen, mit dem Verfahren vertrauten Mitarbeiter Zugriff auf die zu dem Verfahren erfassten Daten und Informationen haben. Darüber hinaus soll laut dem o.g. Entlassungsantrag die Einsetzung kostenneutral sein, da die Gesamtvergütung einheitlich durch den neuen Verwalter geltend gemacht würde.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 67/23
Amtsgericht Düsseldorf, 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
wird die Prüfung der nach dem…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 67/23
Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
wird die Anhörung der Insolve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Massegläubiger, der Schuldnerin/des Schuldners und des Insolvenzverwalters zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO bzw. zur Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 207 Absatz 2, 5 Absatz 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 12.01.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Einstellung mangels Masse
Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Die Einstellung des Verfahrens wurde angeregt.
Falls entsprechender Massezufluss erfolgt, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Beteiligten erhalten weiter Gelegenheit, bis zum 12.01.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlussverzeichnis
Die Schlussrechnung, der Vergütungsantrag des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 67/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
hat das Gericht der Schlussve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81784 eingetragenen Dolar House GmbH, Am Hain 44, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lihua Zhang,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, falls entsprechender Massezufluss erfolgt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 12.741,16 € EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht kein Betrag zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
501 IN 67/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.11.2025
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