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Insolvenzprofil
Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gUG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 211268
EUID
DEP2305.HRB211268
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 23/23 -1
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt
Adresse
Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn
Telefon
05251/180660
Termine & Fristen
Stichtag / Schlusstermin
31.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Organisation und Durchführung von Beschäftigungs- und Qualifikationsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene insbesondere auch Menschen mit Behinderung (SGB II, SGB III, SGB IX, SGB XII); Planung, Organisation, Aufbau und Betrieb eines sozialen Kaufhauses inklusive eines Online-Shops; Planung, Organisation, Aufbau und Betrieb der Werkstättenbereiche Holz, Elektro, Metall, Textil und Fahrrad; Planung, Organisation, Aufbau und Betrieb eines Seniorenservicebüros; Stärkung der kommunalen Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG - SGB VIII).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gerd Honsdorf festgesetzt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des bisherigen Insolvenzverwalters, wobei ein Abschlag von 15 % wegen eines Wechselns auf Seiten des Insolvenzverwalters gewährt wurde. Die Masse beträgt nach Schlussrechnung 47.032,19 EUR. Es ist zur Schlussverteilung gekommen. Das Schlussverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel niedergelegt. Zur Verfügung steht eine Masse in Höhe von 27.162,40 EUR. Festgestellte Insolvenzforderungen im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 74.971,98 EUR. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 31.03.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst war Rechtsanwalt Gerd Honsdorf als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Am 28.01.2025 wurde Herr Rechtsanwalt Gerd Honsdorf aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst war Rechtsanwalt Gerd Honsdorf als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Am 28.01.2025 wurde Herr Rechtsanwalt Gerd Honsdorf aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO entlassen und Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Die Schlussrechnung der Masse belief sich auf 47.032,19 EUR. Es ist eine Schlussverteilung erfolgt, bei der festgestellte Insolvenzforderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 74.971,98 EUR zu berücksichtigen waren. Zur Verfügung stand eine Masse in Höhe von 27.162,40 EUR. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 31.03.2025. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis müssen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, ., 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, ., 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), w…
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, ., 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, ., 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 30.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, ., 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, ., 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), s…
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, ., 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, ., 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gerd Honsdorf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 30.961,80 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (De…
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des bisherigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gerd Honsdorf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Der neu bestellte Insolvenzverwalter wird gebeten, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses dem bisherigen Insolvenzverwalter auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.12.2024 i. V. m. dem Schreiben vom 17.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 47.032,19 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Mit Schreiben vom 17.01.2025 macht der bisherige Insolvenzverwalter einen Abschlag in Höhe von 15 % geltend, da ein Wechsel auf Seiten des Insolvenzverwalters stattgefunden hat.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 77,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 22 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (De…
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Schlussverzeichnis wird zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Friedrichstraße 32-34,34117 Kassel, niedergelegt. Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 74.971,98 EUR. Zur Schlussverteilung steht, vorbehaltlich weiterer Gerichtskosten und Auslagen sowie der Vergütung des Insolvenzverwalters eine Masse in Höhe von 27.162,40 EUR zur Verfügung. Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung beim Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190, 191 InsO.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (De…
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 31.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (De…
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, Brüggekamp 8, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, Unter dem Dorfe 15, 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Herr Rechtsanwalt Gerd Honsdorf wird aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn, Tel.: 05251/180660, Fax: 05251/1806666
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, ., 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, ., 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), w…
37 IN 23/23 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domäne Wennigsen gUG (haftungsbeschränkt), Heisterweg 1 a, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 211268), vertr. d.: 1. Thomas Bock, ., 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), 2. Sven Walter Gerlach, ., 30974 Wennigsen (Deister), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 11.10.2024
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