Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DoMakler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Auf dem Brink 150, 44329 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 31536
EUID
DER2402.HRB31536
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 78/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Niels Geertsema
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Auf dem Brink 150, 44329 Dortmund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.03.2025
Bekanntmachung Datum
08.04.2025
Prüfungstermin
05.06.2025
Bekanntmachung Datum
05.05.2026
Prüfungstermin
11.06.2026
Bekanntmachung Datum
31.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Grundstücksgeschäften nebst dem Betrieb eines Maklerbüros für Immobilien sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoMakler GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 260 IN 78/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragen und hat ihren Sitz in Dortmund. Das Verfahren wird durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Zuerst wurden die lfd. Nr. 8 sowie Änderungen früherer Anmeldungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 06.05.2025 war. Anschließend erfolgten Prüfungen für die lfd. Nr. 4-7 einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen mit einem Prüfungsstichtag am 28.03.2025. Zuletzt wurden die Rang 0 Nr. 9 - 11 geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 11.06.2026 ist. Für alle genannten Forderungen war ein schriftlicher Widerspruch bis zum jeweiligen Stichtag bei Gericht einzureichen. Die Tabellen mit den zu prüfenden Forderungen und Urkunden lagen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund nieder. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt wurden, erhielten keine Benachrichtigung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoMakler GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 260 IN 78/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Niels Geertsema vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrer…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoMakler GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 260 IN 78/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Niels Geertsema vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Forderungen nachträglich angemeldet und im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die lfd. Nummern 4 bis 7 betrug der Prüfungsstichtag der 28.03.2025, für die lfd. Nummer 6.05.2025 und für die Rang 0 Nr. 9-11 der 11.06.2026. Zudem hat das Gericht die Vergütung und die erstattbaren Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Dabei wurde ein erhöhter Regelsatz von 30 % auf 2.334,92 EUR sowie ein Zuschlag für die Geltendmachung einer Maklercourtage als erstattungsfähig anerkannt. Die Festsetzung erfolgte unter Berücksichtigung der InsVV und des BGH-Beschlusses vom 13.07.2006. Rechtsmittel gegen die Vergütungsfestsetzung waren innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema, Auf dem Brink 150, 44329 Dort…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema, Auf dem Brink 150, 44329 Dortmund
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 9 - 11) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
260 IN 78/23
Amtsgericht Dortmund, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema, Auf dem Brink 150, 44329 Dort…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema, Auf dem Brink 150, 44329 Dortmund
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 4-7 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
260 IN 78/23
Amtsgericht Dortmund, 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema, Auf dem Brink 150, 44329 Dort…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema, Auf dem Brink 150, 44329 Dortmund
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 8 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
260 IN 78/23
Amtsgericht Dortmund, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema,
Auf dem Brink 150, 44329 Dort…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 78/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31536 eingetragenen DoMakler GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Geertsema,
Auf dem Brink 150, 44329 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 30 % und damit auf den Betrag von 2.334,92 EUR gerechtfertigt.
Bei der Geltendmachung und Einziehung einer Maklercourtage handelt es sich vorliegend um Umstände, die die Geltendmachung eines Zuschlags rechtfertigt, da diese zu einem über das normale Maß hinausgehenden Umfang der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters führte. Der seitens der vorläufigen Insolvenzverwalterin geltend gemachten Zuschlag ist daher vorliegend als erstattungsfähig anzusehen. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
260 IN 78/23
Amtsgericht Dortmund, 31.07.2026
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