Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 85480
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Insolvenzprofil
Domizil Neu- und Altbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kempishofstraße 5 - 7, 50321 Brühl
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 85480
EUID
DER3306.HRB85480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
72 IN 163/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
11.02.2026
Frist zur Stellungnahme
22.06.2026
Einstellung
01.07.2026 , 09:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Hoch-, Beton- und Trockenbau, die Durchführung von Innen- und Außenputzarbeiten, sowie von Maurer-, Maler- und Tapezierarbeiten, der Holz- und Bautenschutz, das Verlegen von Fliesen- und Bodenbelägen, der Einbau von Fenstern und von genormten Fertigteilen, sowie der Abbruch.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domizil Neu- und Altbau GmbH ist anhängig. Am 11.02.2026 ist beim Amtsgericht Köln die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig. Die Verfahrenskosten sind aus der Insolvenzmasse gedeckt, diese reicht jedoch nicht für die Erfüllung der sonstigen Masseverbindlichkeiten in voller Höhe aus. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 22.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO) Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domizil Neu- und Altbau GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Köln. Am 11.02.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domizil Neu- und Altbau GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Köln. Am 11.02.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit unzulässig. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 22.06.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens und der Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist das Verfahren am 01.07.2026 um 9:25 Uhr eingestellt worden (§ 211 InsO). Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 163/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Domizil Neu- und Altbau GmbH, Kempishofstr. 5 - 7, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sinan Aydin, Trierer Str. 24, 53879 Euskirchen
Ver…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 163/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Domizil Neu- und Altbau GmbH, Kempishofstr. 5 - 7, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sinan Aydin, Trierer Str. 24, 53879 Euskirchen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rainer Thielen, Bahnhofsallee 11, 53919 Weilerswist
ist am 11.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO).
Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr - nach den Verfahrenskosten - vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO).
Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 163/17
Amtsgericht Köln, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 163/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Domizil Neu- und Altbau GmbH, Kempishofstr. 5 - 7, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sinan Aydin, Trierer Str. 24, 53879 Euskirchen
Verfah…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 163/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Domizil Neu- und Altbau GmbH, Kempishofstr. 5 - 7, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sinan Aydin, Trierer Str. 24, 53879 Euskirchen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Rainer Thielen, Bahnhofsallee 11, 53919 Weilerswist
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
wird heute, am 01.07.2026, um 9:25 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
72 IN 163/17
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
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