Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 209915
EUID
DEB8535.HRB209915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 19/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
13.03.2026 , 09:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH ist am 13.03.2026 um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführer Fred Vincent Maleika und Peter Paul Gruber. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann von der Pluta Rechtsanwalts GmbH in Hannover bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.03.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Am 13.03.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden…
Am 13.03.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Später, am 13.07.2026, ist das Gericht den Schuldner und die Insolvenzgläubiger über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters informiert und hat ihnen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/26 : Über das Vermögen des Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH, Steuerwalder Str. 92/96, 31137 Hildesheim (AG Mannheim, HRB 209915), vertr. d.: 1. Fred Vincent Maleika, (Geschäftsführer), 2. Peter Paul Gruber, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2026 um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolv…
50 IN 19/26 : Über das Vermögen des Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH, Steuerwalder Str. 92/96, 31137 Hildesheim (AG Mannheim, HRB 209915), vertr. d.: 1. Fred Vincent Maleika, (Geschäftsführer), 2. Peter Paul Gruber, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2026 um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.03.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH, Steuerwalder Str. 92/96, 31137 Hildesheim (AG Mannheim, HRB 209915), vertr. d.: 1. Fred Vincent Maleika, (Geschäftsführer), 2. Peter Paul Gruber, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzg…
50 IN 19/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH, Steuerwalder Str. 92/96, 31137 Hildesheim (AG Mannheim, HRB 209915), vertr. d.: 1. Fred Vincent Maleika, (Geschäftsführer), 2. Peter Paul Gruber, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 13.07.2026
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