Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Steuerwalder Straße 92/96, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 209915
EUID
DEP2408.HRB209915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 19/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann
Kanzlei
Pluta Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover
Telefon
0511-54381500
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.02.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb und die Verwaltung von Senioreneinrichtungen, das Consulting und die Beratung von Senioreneinrichtungen und Betreibergesellschaften sowie der Betrieb von Senioreneinrichtungen angeschlossenen anderen Einrichtungen, wie z. B. Kindertagesstätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH ist am 11.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann bestellt worden. Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH, Steuerwalder Str. 92/96, 31137 Hildesheim, vertr. d.: 1. Fred Vincent Malaika, (Geschäftsführer), 2. Peter Paul Gruber, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens…
50 IN 19/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Domus Cura Pflegezentrum Hildesheim GmbH, Steuerwalder Str. 92/96, 31137 Hildesheim, vertr. d.: 1. Fred Vincent Malaika, (Geschäftsführer), 2. Peter Paul Gruber, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 11.02.2026
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