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Insolvenzprofil
Ronge Industriebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 110304
EUID
DEP2408.HRB110304
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 7/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2024
Eröffnung
01.05.2024 , 10:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.05.2024
Berichtstermin
25.06.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
25.06.2024 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH ist am 28.02.2024 im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin durfte unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter verwalten. Am 21.03.2024 wurde angeordnet, dass die Zahlung der Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen der Zustimmung des vorläufigen Sachwalters bedarf. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Torsten Gutmann ist als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 31.05.2024 bei dem Sachwalter anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 25.06.2024 anberaumt. In einer späteren Bekanntmachung vom 09.02.2026 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und der bisherige Sachwalter erneut bestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH in Alfeld (Leine) ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und die Anordnung einer Eigenverwaltung. Die Anordnung der Eigenverwaltu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH in Alfeld (Leine) ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und die Anordnung einer Eigenverwaltung. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist später wieder aufgehoben worden, wobei Torsten Gutmann als Sachwalter bestellt wurde. Forderungen sind bis zum 31.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 25.06.2024 angesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beantragte der Sachwalter im Januar 2025 die Zahlung von Haftpflichtversicherungsprämien als Vorschuss durch die Insolvenzschuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Sachwalter ist der bi…
51 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Sachwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 7/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 28.02.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter…
51 IN 7/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 28.02.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.02.2024
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 7/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 angeordnet worden, dass die Zahlung der Arbeitnehmerantei…
51 IN 7/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 angeordnet worden, dass die Zahlung der Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen der Zustimmung des vorläufigen Sachwalters bedarf.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 21.03.2024
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 7/24: Über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kf…
51 IN 7/24: Über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.05.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 25.06.2024, 09:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), beantragt der Sachwalter, dass die Prämien für die Haftpflichversicherung des Sach…
51 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronge Industriebau GmbH, Industriestraße 8, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 110304), vertr. d.: Matthias Ronge, Am Klinsberg 6, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführer), beantragt der Sachwalter, dass die Prämien für die Haftpflichversicherung des Sachwalters sowie des Gläubigerausschusses in Höhe von jeweils brutto 6545,00 EUR bei der Allianz Versicherung AG für das zweite Jahr als Vorschuss durch die Inolvenzschuldnerin bezahlt werden dürfen. Sollte mit dieser Vorgehensweise kein Einvernehmen bestehen, ist innerhalb 4 Wochen schriftlich Widerspruch beim Insolvenzgericht einzulegen. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.01.2025
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