Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DOMUS Licht zum Wohnen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 100288
EUID
DEP2305.HRB100288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 47/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2024 , 10:08 Uhr
Eröffnung
02.09.2024 , 17:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.11.2024
Berichtstermin
25.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH ist am 03.07.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Ökonom Dirk Schwesig bestellt worden. Die Antragstellerin hat die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angefochten. Am 08.08.2025 wurde die Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 10.09.2025 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 187.596,36 EUR. Die Vergütung wird als Bruchteil zu 25 % festgesetzt, zuzüglich eines Zuschlags von 15 % aufgrund der Betriebsfortführung und Erstellung eines Liquiditätsplans. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium der Vergütungsfestsetzung im vorläufigen Insolvenzverfahren.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH ist am 02.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 03.07.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dipl. Ökonom Dirk Schwesig als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.11.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH ist am 02.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 03.07.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dipl. Ökonom Dirk Schwesig als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.11.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.11.2024. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Im September 2025 wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 47/24 -1-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2024 um 10:08 Uhr die vorläufige Verwaltung…
37 IN 47/24 -1-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2024 um 10:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Ökonom Dirk Schwesig, Süntelstr. 44 c, 31848 Bad Münder am Deister, Tel.: 05042-9377-20, Fax: 05042-9377-29, E-Mail: info@stb-schwesig.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 03.07.2024
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 47/24 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: 1. Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubige…
37 IN 47/24 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: 1. Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 47/24 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: 1. Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalt…
37 IN 47/24 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: 1. Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl. Ökonom Dirk Schwesig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 187.596,36 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Aufgrund der Betriebsfortführung sowie der Erstellung eines Liquiditätsplanes einschließlich dessen permanenter Überwachung wird ein Zuschlag in Höhe von 15 Prozent als angemessen erachtet.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 47/24 -1-: Über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: 1. Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 02.09.2024 um 17:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwal…
37 IN 47/24 -1-: Über das Vermögen der DOMUS Licht zum Wohnen GmbH, Unter der Bleiche 36, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 100288), vertr. d.: 1. Olaf Seynsche, Unter den Wisselbäumen 20, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 02.09.2024 um 17:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Ökonom Dirk Schwesig, Süntelstr. 44 c, 31848 Bad Münder am Deister, Tel.: 05042-9377-20, Fax: 05042-9377-29, E-Mail: info@stb-schwesig.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 03.09.2024
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