Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28171
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Insolvenzprofil
Domus Real GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Charlottenstraße 14, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 28171
EUID
DER3101.HRB28171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 50/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schmitz
Adresse
Krefelder Straße 153, 52070 Aachen
Telefon
0241 18296826
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.03.2025 , 12:56 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 08:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.08.2025
Berichtstermin
18.09.2025
Gläubigerversammlung
20.11.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst den Kauf und Verkauf sowie die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken; sowie auch Geschäfte i.S. v. § 34 C GewO; also auch die Makler- und Bauträgertätigkeit. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst weiterhin den Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmittel und Hygiene.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domus Real GmbH ist am 01.07.2025 um 08:44 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 07.03.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 13.03.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Andreas Schmitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im eröffneten Verfahren ist derselbe Rechtsanwalt Andreas Schmitz als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.08.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.09.2025. Ein weiterer Termin zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit der Jökel Bau GmbH & Co. KG ist für den 20.11.2025 um 11:00 Uhr anberaumt. Der Vergleich sieht die Feststellung angemeldeter Forderungen in Höhe von 90.000,00 Euro im Gegenzug zur Klagerücknahme vor.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 50/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28171 eingetragenen Domus Real GmbH, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Leander Herbig,
Geschäftszweig: Kauf und Verkauf sowie die Bebauung,…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 50/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28171 eingetragenen Domus Real GmbH, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Leander Herbig,
Geschäftszweig: Kauf und Verkauf sowie die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 08:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen, Telefon: 0241 18296826, Fax: 024151564331.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 50/25
Amtsgericht Aachen, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 50/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28171 eingetragenen Domus Real GmbH, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Leander Herbig,
Verfahrensbevollmächtigter…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 50/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28171 eingetragenen Domus Real GmbH, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Leander Herbig,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Muscheid, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird folgender Termin bestimmt zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters (§ 79 InsO) und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleiches zwischen dem Insolvenzverwalter und der Jökel Bau GmbH & Co. KG. Der Vergleich umfasst unter anderen die Feststellung der, von der Jökel Bau GmbH & Co. KG angemeldeten, Forderungen in Höhe von 90.000,00 Euro im Gegenzug wird kein Feststellungsantrag gestellt und die Klagerücknahme über das bereits anhängige Verfahren erklärt.
Donnerstag, 20.11.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 50/25
Amtsgericht Aachen, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 50/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28171 eingetragenen Domus Real GmbH, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Leander Herbig, Dr. Schaepmansst…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 50/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28171 eingetragenen Domus Real GmbH, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hagen Leander Herbig, Dr. Schaepmansstraat 22s 329, 6291GK Vaals, Niederlande
Geschäftszweig: Kauf und Verkauf sowie die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken
ist am 13.03.2025, um 12:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 50/25
Amtsgericht Aachen, 13.03.2025
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