Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22497
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Insolvenzprofil
Dogfabrik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 22497
EUID
DER3101.HRB22497
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 198/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach
Telefon
02161/2479 730
Termine & Fristen
Eröffnung
13.12.2024 , 10:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.02.2025
Niederlegung der Tabelle
21.02.2025
Berichtstermin
12.03.2025
Forderungsanmeldefrist
19.05.2025
Niederlegung der Tabelle
27.05.2025
Berichtstermin
16.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Bagger- und Erdarbeiten, Montage- und Abrissarbeiten, Hausmeisterservice, der Betrieb einer Hundepension, Vermittlung von und Handel mit Hunden, Ausbildung von Hunden, Vertrieb von Hundefutter und -zubehör und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dogfabrik GmbH ist am 13.12.2024 um 10:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser ernannt. Die ursprüngliche Forderungsanmeldefrist endete am 12.02.2025, der Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 12.03.2025 angesetzt. Da der Eröffnungsbeschluss versehentlich nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde, ist dieser Termin hinfällig. Das Gericht hat einen neuen Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin auf den 16.06.2025 festgelegt. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet nun am 19.05.2025. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.05.2025 niedergelegt. Später ist vom Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, was auf eine Einstellung des Verfahrens aufgrund unzureichender Masse hindeutet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
ist…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
ist am 02.07.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 198/24
Amtsgericht Aachen, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
wir…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
wird festgestellt:
Der Eröffnungsbeschluss vom 13.12.2024 wurde versehentlich nicht rechtzeitig vor dem Stichtag des Berichts- und Prüfungstermins (12.03.2025) veröffentlicht.
Eine Veröffentlichung erfolgte erst am 27.03.2025.
Zu den im Eröffnungsbeschluss aufgeführten Tagesordnungspunkten können daher keine Beschlussfassungen erfolgen.
Auch die Forderungsprüfung kann zum Stichtag 12.03.2025 nicht erfolgen, da der Prüfungstermin sowie die Frist zur Forderungsanmeldung und das Datum der Niederlegung der Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen nicht rechtzeitig vor dem Stichtag des Berichts- und Prüfungstermin veröffentlicht wurde.
Es ist daher ein neuer Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, sowie eine entsprechende Frist zur Forderungsanmeldung und das entsprechende Datum zur Niederlegung der Tabelle zu bestimmen.
Stichtag der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
- zur Person des Insolvenzverwalters
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 ABS: 3 InsO)
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer D 1.401 niedergelegt.
Im übrigen wird auf den Inhalt des Eröffnungsbeschluss vom 13.12.2024 verwiesen, welcher unter dem 27.03.2025 veröffentlicht wurde.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 198/24
Amtsgericht Aachen, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
Geschäftszweig: Bagger- und E…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
Geschäftszweig: Bagger- und Erdarbeiten u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.12.2024, um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02161/2479 730, Fax: 021612479629.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.410 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 198/24
Amtsgericht Aachen, 13.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenk…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 198/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22497 eingetragenen Dogfabrik GmbH, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz, Waldstr. 35, 52511 Geilenkirchen
Geschäftszweig: Bagger- und Erdarbeiten u.a.
ist am 25.10.2024, um 13:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 198/24
Amtsgericht Aachen, 25.10.2024
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