Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 92428
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Don Gelati Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Duckterather Straße 1a, 51069 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 92428
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB92428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 147/24; 70c IN 192/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Linda Nowak
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
20.09.2024 , 11:00 Uhr
Niedlegung Forderungstabelle
04.12.2026
Prüfungstermin
04.01.2027
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung und Vermarktung des Markennamens Don Gelati und dessen Lizenzrechte, Vergabe von Franchise und Lizenzrechten sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Geschäftstätigkeit
Verwaltung und Vermarktung der Marke Don Gelati, Lizenzvergabe sowie Halten von Beteiligungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 20.09.2024 um 11:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Don Gelati Holding GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Don Gelati Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92428, ist am 20.09.2024 um 11:00 Uhr angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Linda Nowak bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Don Gelati Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92428, ist am 20.09.2024 um 11:00 Uhr angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Linda Nowak bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. In einem späteren Beschluss vom 06.10.2026 wird mitgeteilt, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden sollen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.01.2027. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 04.12.2026 in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt. Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann beim Insolvenzgericht Köln schriftlich beantragt werden. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben, der binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 147/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92428 eingetragenen Don Gelati Holding GmbH, c/o CSM GmbH, Am Stadion 18-24, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Massimo Vi…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 147/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92428 eingetragenen Don Gelati Holding GmbH, c/o CSM GmbH, Am Stadion 18-24, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Massimo Vito Herrmann, Im Bruch 20a, 51427 Bergisch Gladbach
Geschäftszweig: Verwaltung und Vermarktung des Markennamens Don Gelati und dessen Lizenzrechte, Vergabe von Franchise und Lizenzrechten sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
ist am 20.09.2024, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Linda Nowak, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 147/24
Amtsgericht Köln, 20.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 192/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92428 eingetragenen Don Gelati Holding GmbH, c/o CSM GmbH, Am Stadion 18-24, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Massimo Vito Herrman…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 192/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92428 eingetragenen Don Gelati Holding GmbH, c/o CSM GmbH, Am Stadion 18-24, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Massimo Vito Herrmann, Im Bruch 20a, 51427 Bergisch Gladbach
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.01.2027. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 04.12.2026 in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 192/24
Amtsgericht Köln, 06.10.2026
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